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Bild: Mister Vertilger / photocase.com

Gefährdungsbeurteilungen

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (§ 5 Abs. 1 ArbSchG).

Der Nutzen der Gefährdungsbeurteilung geht weit über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen hinaus. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein effektives Instrument, die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in ihrer Arbeit durch gute und gesunderhaltende Arbeitsbedingungen zu unterstützen und die Kirche als Ort der Wertschätzung und gegenseitigen Achtung erlebbar zu  machen. Dies geschieht in besonderer Weise, wenn Sie Ihre Mitarbeitenden als Expert*innen der Praxis in die Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen sowie bei der Auswahl von Schutzmaßmahmen einbeziehen. Durch eine regelmäßige Weiterentwicklung der Gefährdungsbeurteilungen wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Gang gesetzt, der Störungen im Arbeitsalltag sowie Fehlzeiten durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorbeugt und letztlich auch positive Auswirkungen auf die Arbeitsergebnisse hat.

In der rechten Spalte finden Sie Vordrucke und Broschüren, die Sie bei der  Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen unterstützen sollen. 

Die Landeskirche stellt den Kirchengemeinden zusätzlich eine Handlungshilfe mit Muster-Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung, die den Kirchengemeinden einen leichten Einstieg in das Thema ermöglichen soll. Entsprechende Downloads finden Sie in der rechten Spalte. Der Sicherheitstechnische Dienst der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SD-SVLFG) hat uns Muster-Gefährdungs-Beurteilungen für den Bereich der Friedhöfe zur Verfügung gestellt, die ebenfalls hier eingestellt sind. 

Weitere fachliche Unterstützung  zu den Gefährdungsbeurteilungen erhalten Sie im Rahmen der sicherheitstechnischen Grundbetreuung oder auf individuelle Anfrage. Bei ausreichendem Interesse bieten die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der EFAS Informationsveranstaltungen zum Thema „Gefährdungsbeurteilungen“ an. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen die Infektionsgefährdung mit dem SARS-CoV-2-Virus stellen wir Ihnen hiermit in Ergänzung zu den "Bausteinen für ein Hygienekonzept" (s. landeskirchliche Homepage) die aktuellen Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften zur Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf die Gefährdungen durch das SARS-VoV-2-Virus zur Verfügung.

Alle aktuellen Informationen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zur Corona-Pandemie finden Sie hier .