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Brandschutz

Feuerloescher
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

Feuerlöscher

Die Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher richtet sich nach der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der BGR 133.

Wichtig ist, dass die Feuerlöscher an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen angebracht werden. Der Standort ist zur leichteren Auffindbarkeit zu kennzeichnen.

In kirchlichen Einrichtungen reichen i.d.R. Feuerlöscher, die für die Brandklassen A und B geeignet sind, aus. Wasser- und Schaumlöscher sind zu bevorzugen. In Kirchen sollte der Einsatz von Pulverlöschern unbedingt vermieden werden, da das Pulver verheerende Auswirkungen auf die Mechanik der Orgel haben kann. Hier sollten bevorzugt Wasserlöscher eingesetzt werden. In Küchen empfehlen sich Kohlendioxid- und Fettbrandlöscher.

Die angeschafften Feuerlöscher sollten möglichst gleicher Bauart sein, damit die eingewiesenen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen diese problemlos bedienen können.

Die Feuerlöscher alle zwei Jahre oder direkt nach Benutzung auf ihre Funktionsfähigkeit von einer Fachfirma zu überprüfen und ggf. aufzufüllen.

Notausgänge

Aus jedem Aufenthalts- oder Sitzungsraum müssen zwei voneinander unabhängige Flucht- und Rettungswege vorhanden sein. Sie können aber über denselben Flur führen. Als Notausgang kann evtl. auch ein geeignetes Fenster dienen, das groß genug ist und von der Feuerwehr schnell erreicht werden kann.

Türen von Notausgängen sollen in Fluchtrichtung nach außen aufschlagen und müssen jederzeit von innen ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.

Fluchtweg
Bild:  Thommy Weiss / pixelio.de

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege sollen möglichst auf kürzestem Weg ins Freie führen. Der Verlauf im Gebäude muss dauerhaft durch lang nachleuchtende Schilder gekennzeichnet sein. Die Fluchtwege dürfen nicht durch Gegenstände verstellt werden. Damit die Flucht- und Rettungswege nicht durch einzelne Stühle verstellt werden, empfiehlt sich die Verkettung von Stuhlreihen.

Entstehung von Bränden

Brände können nur entstehen wenn folgende Faktoren zusammenwirken:

  • Sauerstoff
  • brennbares Material und
  • Zündquelle (offenes Feuer z.B. durch Kerzen, nicht gelöschte Zigarettenreste, heiße Oberflächen, defekte elektrische Geräte)

Die Entstehung von Bränden kann daher durch folgende Maßnahmen verhindert werden:

  • den Sicherheitsabstand von Zündquellen zu brennbaren Materialien einhalten, damit der Funke nicht überspringen kann
  • Kerzen auf geeignete standfeste, nicht brennbare Unterlage stellen und nicht unbeaufsichtigt brennen lassen
  • bei Neubeschaffung von Vorhängen, Sitzbezügen etc. solche aus schwer entflammbarem Material auswählen
  • generelles Rauchverbot (im Freien geeignete Aschenbecher aufstellen)
  • regelmäßige Prüfungen von elektrischen Geräten durchführen lassen
  • nicht verwendete Geräte nach Gebrauch wieder vom Netz trennen

Verhalten im Brandfall

  • Feuerwehr rufen
  • Türen und Fenster zum Brandherd schließen
  • Gefährdete Personen warnen
  • Hilfsbedürftigen Personen helfen
  • gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
  • keinen Aufzug benutzen
  • Löschversuch nur unternehmen, wenn weder die eigene noch die Gesundheit anderer Personen dadurch gefährdet wird

Information der Beschäftigten

Die Beschäftigten erhalten regelmäßig Informationen über:

  • die aktuelle Brandschutzordnung
  • Maßnahmen zur Brandverhütung
  • das Verhalten im Brandfall
  • die Namen der Brandschutzhelfer

Die Informationen sollten den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Rahmen von regelmäßigen Unterweisungen zugetragen werden. Wir empfehlen bei Gelegenheit auch einmal eine Brandschutzübung oder Feuerlöschübung durchzuführen.

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung besteht aus Verhaltensregeln, die dazu dienen sollen, Brände zu verhindern und durch Brände bedingte Sach- und Personenschäden zu minimieren. Sie gliedert sich in folgende Teile:

  • Teil A: Alarmplan (ist auszuhängen)
  • Teil B: Verhaltensregeln für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
  • Teil C: Verhaltensregeln für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z.B. für Vorgesetzte, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, wenn ihnen besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen worden sind)

Der Alarmplan über das „Verhalten im Brandfall“ ist möglichst in Nähe des Feuerlöschers auszuhängen. In großen Bürogebäuden oder bei unübersichtlichen Verkehrswegen in Gebäuden empfiehlt sich darüber hinaus ein Flucht- und Rettungsplan, der gleichzeitig auch den Alarmplan enthalten sollte. Aus diesem Plan sind die Standorte der Feuerlöscher, der Erste-Hilfe-Kästen sowie die Flucht- und Rettungswege ersichtlich.

Ob im Einzelfall ein Alarmplan (Teil A) ausreicht oder ob auch die Teile B und C der Brandschutzordnung zu erstellen sind, ist mit der zuständigen Brandschutzbehörde (Bauaufsichtsamt oder Feuerwehr) zu klären.

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Lutherkirche Hannover. Bild: EFAS