Die sicherheitstechnische Betreuung auf den Friedhöfen wird entsprechend unserer Empfehlung in der Rundverfügung G 20/2001 in den Kirchengemeinden unserer Landeskirche vorrangig durch den sicherheitstechnischen Dienst der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wahrgenommen. Träger von Friedhöfen, die noch keinen Dienstleister für die sicherheitstechnische Betreuung bestellt haben, sollten dies nach entsprechender Beschlussfassung umgehend nachholen. Das Kirchenkreisamt wird Ihnen hierbei sicherlich Hilfestellung leisten.
Zuständigkeitsbereich:
Arbeitsplätze der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den kirchlichen Friedhöfen
Aufgaben:
- Durchführung von Vor-Ort-Beratungen auf den kirchlichen Friedhöfen
- Fortbildungsveranstaltungen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf dem Friedhof
- Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen