Präventionskonzept innerhalb der EKD
Für alle Gliedkirchen der EKD wird die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seit 1997 durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, den die EKD stellvertretend für ihre Gliedkirchen mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abgeschlossen hat, geregelt. Mit der Zustimmung zu diesem Konzept haben die Gliedkirchen sich verpflichtet, die Präventionsvereinbarungen innerhalb ihrer Strukturen umzusetzen.
Struktur der Betreuung gemäß Präventionskonzept:
- Errichtung einer koordinierenden Stelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz als Dienstleisterin für die Landeskirchen – Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (EFAS)
- Einsatz eines Koordinators bzw. einer Koordinatorin für Arbeitsschutz in jeder Landeskirche (zentrale Ansprechpartner für die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der jeweiligen Landeskirche)
- Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses auf landeskirchlicher Ebene
- Bestellung von Orts- oder Fachkräften für Arbeitssicherheit, die die Arbeitgeber und Beschäftigten vor Ort in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten und unterstützen (z.B. durch Begehungen und Fortbildungsseminare)
Rechtsgrundlage:
- Vereinbarung zwischen der EKD und der VBG vom 20.5./3.7.1996 (KABl. Nr. 12/1997 S. 245 ff.)
- Vereinbarung über das Präventionskonzept Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der EKD (KABl. Nr. 3/2004 S. 49 ff.)
- Vereinbarung zur Umsetzung eines Präventionskonzepts "Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)" vom 26.06./17.07.2014