Bild: Jens Hasler / pixelio.de

Arbeitsmedizinische Betreuung

rotes-pflasterkreuz
Bild: Elke Sawistowski / pixelio.de

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) Betriebsärzte zu bestellen (§ 1 ASiG).
Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Dazu gehört neben den vorgesehenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen insbesondere die Beratung in folgenden Angelegenheiten:

  • arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische , ergonomische und arbeitshygienische Fragen
  • Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Ursachenforschung von arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln

Arbeitsmedizinische Betreuung durch die BAD-GmbH

Die arbeitsmedizinische Betreuung im Bereich der Gliedkirchen der EKD wird durch einen externen Dienstleister – die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH - gewährleistet.

Für die Betreuung der verfasst kirchlichen Einrichtungen in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers stehen die Arbeitsmediziner des jeweils örtlich zuständigen BAD-Zentrums zur Verfügung.