Arbeitsschutzkreis auf Kirchenkreisebene
Zusammensetzung:
- Mitglied des Kirchenkreisvorstandes
- Vertreter der zuständigen Verwaltungsstelle
- Sicherheitsbeauftragte (möglichst auch aus dem erzieherischen Bereich)
- Mitarbeitervertreter
- Küstervertreter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (EFAS) bei Bedarf
- Betriebsarzt des zuständigen B.A.D-Zentrums bei Bedarf
Aufgaben:
- Beratung über Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung wie z.B.:
- Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und der Verkehrssicherungspflichten in den kirchlichen Körperschaften fördern
- Informationsveranstaltungen auf Kirchenkreisebene initiieren
- Brandschutzübungen initiieren
- Weitergabe von Informationen an Anstellungsträger und Mitarbeiter
- Ersthelferkurse initiieren
- Ergonomische Ausstattung von Arbeitsplätzen fördern
Rechtsgrundlage:
- § 16 i.V.m. § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Rundverfügung G 10 / 2013