Die Gesundheit ist ein besonders wichtiges Gut des Menschen. Deshalb ist jeder Einzelne dazu angehalten, auf sich und seine Gesundheit zu achten.
Am Arbeitsplatz trägt hierfür auch der Arbeitgeber einen Teil der Verantwortung. Dies ist insbesondere im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Die erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes durchzuführen, gehört zu den Grundpflichten aller Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG).
Abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung macht Arbeits- und Gesundheitsschutz für den Arbeitgeber aber auch Sinn und dies nicht nur aus sozialer sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht.
Maßnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tragen dazu bei, dass
- Fehlzeiten vermindert werden
- weniger Vertretungskräfte eingestellt werden müssen (Verwaltungsaufwand für die Suche nach Vertretungskräften und Einarbeitungszeiten entfallen)
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Arbeit motivierter verrichten und dadurch auch bessere Arbeitsergebnisse erzielen.
Wir möchten Sie auf diesen Seiten bei Ihren Aktivitäten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen und Ihnen Hilfestellung geben.
Neben zahlreichen Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie hier auch die Kontaktadressen der wichtigsten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Der Arbeitsschutzausschuss der
Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers